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Ab Mittwoch (17.11.2021) gilt die Alarmstufe in Baden-Württemberg

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Ab sofort gilt die Alarmstufe in Baden-Württemberg.

  • Damit gilt wieder die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes im Schulgebäude und im Unterricht.
  • Außer: Pausen im Freien, Essen und Trinken, Sportunterricht
  • Bitte denken Sie daran, Masken wieder täglich mit Wechselmöglichkeiten mitzugeben.

Erinnerung: Bitte weiterhin an den Schnelltests montags, mittwochs und freitags denken.