In Baden-Württemberg fallen ab dem 3. April die meisten Corona-Schutzmaßnahmen. Damit ergeben sich auch ab kommender Woche folgende Änderungen an der GHS:
MASKENPFLICHT ENTFÄLLT
> auf dem gesamten Schulgelände gibt es keine Maskenpflicht mehr - selbstverständlich ist es möglich, die Maske freiwillig zu nutzen
TESTPFLICHT ZWEIMAL PRO WOCHE GEHT WEITER
> Unsere zwei Testtage bleiben bei: Montag und Mittwoch (GHS-Teststrategie)
> Testbefreiungen (quarantänebefreite Personen) gelten weiter
HYGIENEVORGABEN, LÜFTEN UND ABSTAND
> werden weiterhin empfohlen, sind aber nicht mehr verpflichtend
> Einschränkungen in den Fächern Musik und Sport sind nicht mehr verpflichtend
CORONFALL IN DER KLASSE
> keine zusätzlichen Testungen
> keine fünftägige „Kohortenpflicht“ (Trennung zwischen den Klassen)
> Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen