- Ein Schüler oder eine Schülerin wird in Mathematik auffällig. Es besteht der Verdacht auf Rechenschwäche.
- informelle Lernstandsbeobachtungen und – feststellungen zur Absicherung des Verdachts durch die Mathematiklehrkraft. (siehe: Symptome für Rechenstörungen)
- Dokumentation der Auffälligkeiten, der Lernstandsbeobachtungen und der bis dahin eingeleiteten Fördermaßnahmen.
> Formular: Zusammenfassender Bericht zur Vorlage bei der Recheninsel
- Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
- Darlegung der Gesamtsituation
- Information der Erziehungsberechtigten über Fördermöglichkeiten (u.a. im Unterricht, in Stützkursen, nach der VwV an der Recheninsel)
- Erziehungsberechtigte werden auf den „Zusammenfassenden Bericht“ hingewiesen, der bei einer Anmeldung/Aufnahme an der Recheninsel vorgelegt werden muss.
- Die Erziehungsberechtigten geben ihr schriftliches Einverständnis
- zur weiteren Überprüfung und Betreuung durch die Mathematiklehrkraft und/oder die Recheninsel (, was u.U. auch die Durchführung eines IQ-Tests einschließt).
- dass sie ihr Kind im Falle einer beabsichtigten Förderung an der Recheninsel regelmäßig (in der Regel einmal wöchentlich) zur Gerhart-Hauptmann-Schule Mannheim bringen und während der einstündigen Förderung ihres Kindes anwesend bleiben.
> Formular: Einverständniserklärung der Eltern
- Die Klassenkonferenz beschließt im Benehmen mit dem Schulleiter die besondere Fördermaßnahme (Besuch der Recheninsel).
- Im Falle der beabsichtigten Förderung an der Recheninsel
- Kontaktaufnahme zur Recheninsel
> Formular: Zusammenfassender Bericht zur Vorlage bei der Recheninsel
(Lernbereich Mathematik, allgemeiner Entwicklungsstand, evtl. durchgeführte informelle Testverfahren, evtl. durchgeführter IQ-Test durch den Beratungslehrer, nicht zwingend!)
- Die Recheninsel entscheidet über die Aufnahme des Schülers oder der Schülerin
- Die Recheninsel nimmt Kontakt zur meldenden Grundschule auf.
- Ein Ersttermin wird mitgeteilt; dieser ist den Erziehungsberechtigten zu übermitteln.
- Die Recheninsel führt eine eingehende Diagnostik durch und dokumentiert alle Erkenntnisse und eingeleiteten Fördermaßnahmen.
- Lehrkärfte der Recheninsel und der betreffenden Grundschule tauschen sich regelmäßig über die Förderung und die Abstimmung der Förderung und des Klassenunterrichts aus.
- Bei Ablehnung der Aufnahme des Schülers/der Schülerin durch die Recheninsel erfolgt eine Information an die meldende Grundschule. U.U. wird der Schüler/die Schülerin auf eine Warteliste gesetzt. Wird ein Platz frei, wird die meldende Grundschule umgehend informiert.
- Bei Ablehnung der Aufnahme an der Recheninsel durch die Erziehungsberechtigten unterschreiben diese das Formular Ablehnung der Förderung an der Recheninsel.
- Nach Beendigung der Förderung an der Recheninsel erfolgt eine Information an die jeweilige Grundschule.
Formulare:
> Einverständniserklärung der Eltern
> Zusammenfassender Bericht
> Ablehnung der Förderung an der Recheninsel
>VwV Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen
> GHS für den Mannheimer Süden - Startseite
> GHS-Recheninsel ist für diese 11 Grundschulen zuständig / weitere Informationen für Lehrer
> Symptome für Rechenstörungen
> GHS-Recheninsel-Team / Kontakt und Vorstellung
* Verfahren und Formulare in Anlehnung an die Recheninsel Grundschule Altneudorf