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Handlungshilfe und Formulare der GHS-Recheninsel

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  1. Ein Schüler oder eine Schülerin wird in Mathematik auffällig. Es besteht der Verdacht auf Rechenschwäche.
    • informelle Lernstandsbeobachtungen und – feststellungen zur Absicherung des Verdachts durch die Mathematiklehrkraft. (siehe: Symptome für Rechenstörungen)
    • Dokumentation der Auffälligkeiten, der Lernstandsbeobachtungen und der bis dahin eingeleiteten Fördermaßnahmen.
      > Formular: Zusammenfassender Bericht zur Vorlage bei der Recheninsel
  2. Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
    • Darlegung der Gesamtsituation
    • Information der Erziehungsberechtigten über Fördermöglichkeiten (u.a. im Unterricht, in Stützkursen, nach der VwV an der Recheninsel)
    • Erziehungsberechtigte werden auf den „Zusammenfassenden Bericht“ hingewiesen, der bei einer Anmeldung/Aufnahme an der Recheninsel vorgelegt werden muss.
    • Die Erziehungsberechtigten geben ihr schriftliches Einverständnis
      • zur weiteren Überprüfung und Betreuung durch die Mathematiklehrkraft und/oder die Recheninsel (, was u.U. auch die Durchführung eines IQ-Tests einschließt).
      • dass sie ihr Kind im Falle einer beabsichtigten Förderung an der Recheninsel regelmäßig (in der Regel einmal wöchentlich) zur Gerhart-Hauptmann-Schule Mannheim bringen und während der einstündigen Förderung ihres Kindes anwesend bleiben.
        > Formular: Einverständniserklärung der Eltern
  3. Die Klassenkonferenz beschließt im Benehmen mit dem Schulleiter die besondere Fördermaßnahme (Besuch der Recheninsel).
     
  4. Im Falle der beabsichtigten Förderung an der Recheninsel
    • Kontaktaufnahme zur Recheninsel
      > Formular: Zusammenfassender Bericht zur Vorlage bei der Recheninsel
      (Lernbereich Mathematik, allgemeiner Entwicklungsstand, evtl. durchgeführte informelle Testverfahren, evtl. durchgeführter IQ-Test durch den Beratungslehrer, nicht zwingend!)
  5. Die Recheninsel entscheidet über die Aufnahme des Schülers oder der Schülerin
    • Die Recheninsel nimmt Kontakt zur meldenden Grundschule auf.
    • Ein Ersttermin wird mitgeteilt; dieser ist den Erziehungsberechtigten zu übermitteln.
    • Die Recheninsel führt eine eingehende Diagnostik durch und dokumentiert alle Erkenntnisse und eingeleiteten Fördermaßnahmen.
    • Lehrkärfte der Recheninsel und der betreffenden Grundschule tauschen sich regelmäßig über die Förderung und die Abstimmung der Förderung und des Klassenunterrichts aus.
    • Bei Ablehnung der Aufnahme des Schülers/der Schülerin durch die Recheninsel erfolgt eine Information an die meldende Grundschule. U.U. wird der Schüler/die Schülerin auf eine Warteliste gesetzt. Wird ein Platz frei, wird die meldende Grundschule umgehend informiert.
    • Bei Ablehnung der Aufnahme an der Recheninsel durch die Erziehungsberechtigten unterschreiben diese das Formular Ablehnung der Förderung an der Recheninsel.
    • Nach Beendigung der Förderung an der Recheninsel erfolgt eine Information an die jeweilige Grundschule.

Formulare:
> Einverständniserklärung der Eltern
> Zusammenfassender Bericht
> Ablehnung der Förderung an der Recheninsel

>VwV Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen


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> Symptome für Rechenstörungen
> GHS-Recheninsel-Team / Kontakt und Vorstellung

* Verfahren und Formulare in Anlehnung an die Recheninsel Grundschule Altneudorf